Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

F.2 - Ordnungswesen - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Rechtsfragen zur Ordnungsamtsbestattung sowie der anschließenden Geltendmachung der Kosten durch Kostenbescheid

Zielgruppe

die mit Ordnungsamtsbestattungen und der Kostenheranziehung beauftragten Mitarbeiter/-innen aus Kommunalverwaltungen

Beschreibung

Die unter dem Begriff der Ordnungsamtsbestattungen ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen nehmen auch im ländlichen Raum zahlenmäßig zu. Die Rechtsfragen rund um die nach BestG NRW durchzuführenden Bestattungen sind nicht neu. Das OVG NRW hat jedoch durch insgesamt 3 Entscheidungen im Jahr 2015 sowohl die vollstreckungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsamts-bestattung konkretisiert als auch insbesondere die seit Jahren diskutierten Fragen zur Prüfung eines Härtefalles auf der Kostenbescheidebene neu beantwortet.

Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnis-se, die im Vorfeld der Bestattung, bei Durchführung und bis zum Erlass eines Kostenbescheids zu beachten sind. Die Neuregelungen des BestG NRW zum Themenkomplex werden ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung behandelt.

Inhalt

  • Voraussetzungen einer Ordnungsamtsbestattung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW,
  • Vollstreckungsrechtliche Anforderungen an eine Ordnungsamtsbestattung, insbesondere Zweistufigkeit des Verfahrens bei Feuerbestattung und Störerauswahl,
  • Durchführung der Ordnungsamtsbestattung,
  • Heranziehung zu den Kosten nach VwVG-VO in Abgrenzung zu § 74 SGB XII und zum Friedhofsgebührenrecht, insbesondere Prüfung des Vorliegens einer Härte nach § 24 VwVG-VO NRW und Störerauswahl auf der Sekundärebene sowie
  • aktuelle Rechtsprechung zur Thematik

Der Präsenztermin 21.3.2023 ist ausgebucht. Neuer Präsenztermin am 12.09.2023.

Seminar-Nummer

P-4321

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dr. jur. Hans-Heiner Gotzen

Entgelt

€ 195,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

30.04.2024

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