Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

L.1 - Tiefbau und Straßenmanagement

§8a KAG -Die Erstellung und Abstimmung eines Straßen- und Wegekonzeptes zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (online)

Zielgruppe

Zielgruppe der Veranstaltung sind Mitarbeiter/-innen der Tiefbauverwaltung und Beitragsabteilung von Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Vorstellungstrailer auf Youtube anschauen (Sie werden per Link weitergeleitet)

Der Landtag NRW hat zum 1.1.2020 das KAG um § 8a -Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ergänzt. Die Kommunen sind nunmehr verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Das Konzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Kommune zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben (spätestens alle zwei Jahre).

Aufbauend auf dem Konzept ist eine verbindliche Rankingliste aller Straßenabschnitte der jeweiligen Stadt, bzw. Gemeinde zu erarbeiten. Das Verfahren ist transparent zu gestalten, so dass es für die Bürgerinnen und Bürger nachvollzogen werden kann.

Soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind, muss frühzeitig eine Anliegerversammlung durchgeführt werden. In dieser verbindlich vorgeschriebenen Versammlung sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Im Zuge des weiteren Verfahrens sind mehrere Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erörtern. Das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung soll mit in die Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme einfließen. In der Veranstaltung werden die Neuerungen detailliert dargestellt und praxisnah veranschaulicht.

Es handelt sich um ein Online Seminar im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten (1 Schulungstag): Dieses besteht aus Selbstlernmatierialien als Vortragsvideos und pdf-Dokumenten und endet mit einem abschließenden Webseminar. Der angegebene Termin ist der Termin des live-Webseminars. Zur Erarbeitung der Selbstlernmaterialien steht im Vorfeld des Webseminars ein Zeitraum von 10-14 Tagen zur Verfügung.

Inhalt

  • Der neue Paragraph 8a des KAG NRW
  • Straßen- und Wegekonzept (Anforderungen und deren Umsetzung)
  • Verfahren zur Erstellung einer transparenten Straßenrankingliste (Bewertungsmatrix)
  • Verbindliche Anliegerversammlung (geforderte Inhalte)
  • Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in komplexe technische „Straßenbauzusammenhänge“
  • Möglichkeiten durch Nutzung spezieller Softwarelösungen (Bürgerdialogportal, Straßenbaukasten etc.)
  • Professionelle Kommunikation mit Bürgern und Anliegern
  • Einbindung von Öffentlichkeit und Beteiligten in Entscheidungsprozesse
  • Erhöhung von Akzeptanz durch frühzeitige Partizipation
  • Beispiele aus der Praxis, Austausch

Der angegebene Zeitpunkt bezieht sich auf das abschließende Webseminar. Die Selbstlernmaterialien als Videos und Textdokumente sollten bereit im Vorfeld über den eSchulungs-Center des ifV bearbeitet werden.

Seminar-Nummer

S-6441

Ort

online
online

Referenten

Bernd Mende

Entgelt

€ 250,00

Uhrzeit

10:00 - 12:00 Uhr

Termin

18.04.2024

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