Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

C.1 - Personalrecht

Disziplinarrecht NRW kompakt

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in Personal- und Rechtsabteilungen kommunaler oder Landesbehörden, Mitglieder der Personalräte sowie alle, die in der täglichen Praxis mit dem Disziplinarrecht in Berührung kommen oder Personalentscheidungen bei Pflichtverletzungen zu treffen haben.

Beschreibung

Liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens nach sich ziehen, muss ggf. ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Aber welche Handlungen stellen Dienstvergehen dar? In welchen Fällen ist ein Verfahren einzuleiten und welche anderen/weiteren Maßnahmen können oder müssen getroffen werden? Wie läuft ein solches Verfahren ab und welche Rechte haben Betroffene? Solche Fragen müssen sowohl Sachbearbeiter/innen in Personal- und Rechtsabteilungen der Behörden, Entscheiderinnen und Entscheider in Behörden, aber auch Mitglieder der Personalräte rechtssicher überschauen.

Dieses Seminar vermittelt die relevanten rechtlichen Grundlagen des formellen und materiellen Disziplinarrechts unter besonderer Berücksichtigung der jeweils aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung anhand von praxisnahen Beispielen. Schwerpunkte liegen dabei auf den Dienstpflichtverletzungen (materielles Disziplinarrecht) sowie dem Ablauf / der Durchführung des behördlichen Verfahrens sowie abschließender Disziplinarmaßnahmen.

Die Seminarinhalte orientieren sich am nordrhein-westfälischen Disziplinarrecht. Dieses ist weitgehend mit dem einschlägigen Bundesrecht vergleichbar, aber auch mit dem Disziplinarrecht anderer Bundesländer.

Inhalt

  • Begriffe, Prinzipien und Rechtsgrundlagen des Disziplinarrechts
  • Dienstpflichtverletzungen und mögliche Folgen von Pflichtverstößen
  • Disziplinarverfahren und flankierende Maßnahmen
  • Abgrenzung behördliches / gerichtliches Verfahren
  • Arten disziplinarrechtlicher Maßnahmen (unter Einbeziehung von Probe-, Widerrufs- und Ruhestandsbeamten)
  • Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens (unter Berücksichtigung von Maßnahmeverboten): Einleitung, Durchführung (insbes.: Rechte Betroffener), Abschlussentscheidung
  • Disziplinarverfügung: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, insbes. rechtliche Grundlagen zur korrekten Zumessung der Disziplinarmaßnahme
  • Disziplinarklage

Seminar-Nummer

I-3124

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Prof. Dr. Lars Michaelis

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

22.04.2024

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