Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

C.4 - Datenschutz

Der Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Lichte der Betroffenenrechte

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte aller Aufgabenbereiche in öffentlichen Verwaltungen NRW, in denen Informationen mit Personenbezug eine Rolle spielen, sowie Datenschutzbeauftragte

Beschreibung

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind seit Mai 2018 auch die individuellen Rechte der Menschen im Hinblick auf die Verarbeitung der sie betreffenden Daten stärker in den Fokus der Wahrnehmung gerückt. Zwar hat die DSGVO kein einziges neues Betroffenenrecht gebracht, doch kommen Wirtschaft und öffentliche Verwaltung nicht umhin, sich mit den modernisierten Ausgestaltungen auseinanderzusetzen. Nach wie vor gibt es Verwaltungen, die bis heute ihre Informationspflichten nicht vollständig erfüllen oder einen Antrag auf Auskunft zu den zur eigenen Person verarbeiteten Daten als Ausdruck von Querulantentum ansehen. Mancherorts wird nur widerwillig und halbherzig darauf reagiert, weil die Behörde es versäumt hat, notwendige Vorkehrungen für eine rechtskonforme Bearbeitung zu treffen oder solche Anträge nicht ernst genommen werden.

Andererseits stellen sich Fragen über Fragen, wenn ein Bürger die Löschung bestimmter Daten zu seiner Person begehrt oder einen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erhebt. Muss die Löschung vorgenommen werden? Ist ein Widerspruchsbescheid zu erteilen?

Anwendungsbereich, Reichweite, Schranken bereits in der DSGVO und nach verschiedenen Rechtsgebieten teilweise unterschiedliche Einschränkungen durch deutsches Recht machen die Materie nicht gerade leicht durchschaubar. Umso wichtiger ist es, die Bedeutung der einzelnen Rechte zu kennen und die Behandlung entsprechender Anträge rechtssicher zu gestalten. Denn auch wenn öffentliche Stellen nicht zu Bußgeldern „verdonnert“ werden können, können Fehlentscheidungen teuer werden: Kosten für Gerichtsverfahren, Schadenersatz für materielle und immaterielle Schäden drohen.

Inhalt

  • Die Einweisungsvorschrift Art. 12 DSGVO
  • Informationspflichten - Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Grenzen
  • Das Auskunftsrecht - Bedeutung, Abgrenzung zur Akteneinsicht und zum Informationszugangsrecht
  • Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung
  • Das Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO und was es nicht bewirken kann
  • Das Recht auf Datenportabilität - auch im öffentlichen Bereich?
  • Legitimation für Einschränkungen der Betroffenenrechte
  • Die Einwilligung - das Steuerungsinstrument des mündigen Betroffenen

Seminar-Nummer

P-3803

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Eric Janzen

Entgelt

€ 179,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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