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D.4 - Finanzen - Die Kommune als Steuerpflichtige

Steuern aktuell: Kassennachschau und technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in der Kommunalverwaltung? - Ein Blitzlicht zur kommunalen Schnittmenge - Online-Kurzseminar

Zielgruppe

Verantwortliche Kräfte aus Kämmerei/ Steuerwesen/ Bilanzbuchhaltung sowie Führungskräfte sowie Mitarbeiter/-innen von Kommunen, die sich mit steuerrechtlichen Fragestellungen befassen, für Beteiligungen und/oder für Zuschüsse an Dritte zuständig sind.

Beschreibung

Zum 31.3.2021 sind die länderspezifischen Nichtbeanstandungsregelungen der Finanz­verwaltungen zur Umstellung der Kassensysteme ausgelaufen. Nunmehr müssen sog. technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) in den eingesetzten Kassensystemen installiert sein (§ 146a Abgabenordnung - AO). Die gesetzliche Vorschrift basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 und zielt im Kern auf Manipulationsprävention in digitalen Aufzeich­nungssystemen mit Steuerrelevanz. Die Kassen-Nachschau (§ 146b AO) stellt das diesbezügliche Verifikationsinstrument der Finanzverwaltung dar und kann unangekündigt in den betrieblichen Einrichtungen des Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Eine Nichtbeachtung kann gleich auf mehreren Ebenen zu Risiken beim Steuerpflichtigen führen: sofortige Überleitung zur Außenprüfung, Steuernachforderungen, Einleitung von Bußgeldverfahren.

Auch Kommunen unterliegen den genannten gesetzlichen Anforderungen. Schon heute gilt es, die TSE im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art (BgA) implementiert zu haben, soweit eine Kassenfunktion vorliegt. Dies betrifft in der Regel BgA mit unmittelbarem Bürgerkontakt, bei denen ein Bezahlvorgang vorgenommen wird. Mit Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ist spätestens zum 1.1.2023 ein deutlich vergrößerter Anwendungsbereich gegeben. Mögliche noch laufende finanzbuchtechnische Umstellungsprozesse sollten die TSE-Pflicht daher mitberücksichtigen. Die Beachtung der abgabenrechtlichen Ordnungsvorschriften ist ein unverzichtbarer Baustein im Rahmen der kommunalen Tax Compliance Management Systeme. Kommunalverantwortliche müssen dies zwingend beachten.

Inhalt

  • Die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage zu elektronischen Kassensystemen
  • Typische Anwendungsfelder in der Kommunalverwalung
  • Umsetzungsstrategie zur Erfüllung gesetzlicher Standards
  • Beispielsfälle und Diskussion

Das 3-stündige Webseminar rekapituliert die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage, verdeutlicht anhand von Anwendungsbeispielen den kommunalen Handlungsbedarf und zeigt Umsetzungsstrategien auf. Es richtet sich vornehmlich an kommunale Steuerbeauftragte, aber auch an Beschäftigte, die sich intensiver mit der Digitalisierung der eigenen Verwaltungsprozesse befassen. Erfahrungen im Bereich der verwaltungseigenen BgA und mit dem Umstellungsprozess auf § 2b UStG werden vorausgesetzt.

Das Seminar findet als Online-Seminar in BigBlueButton statt. Hier wird Ihnen ein Zugang zum e-Schulungscenter des ifV eingerichtet, von dem aus Dokumente angesehen und der Zugang zum Webseminarraum ermöglicht wird. Für die Teilnahme ist eine funktionierende Internet-Verbindung erforderlich, nach Möglichkeit ein Headset, zur Not kann über Festnetztelefon eine Tonverbindung aufgebaut werden. Ein Download von Programmdateien ist nicht erforderlich. Sie können rechtzeitig Funktionstests von Ihrem Arbeitsplatz aus tätigen - hierzu steht Ihnen die im Zweifel die ifV-Technik-Hotline zur Verfügung.

Seminar-Nummer

S-7375

Ort

online
online

Referenten

Dr. Sebastian Rainer

Entgelt

€ 110,00

Uhrzeit

09:00 - 12:00 Uhr

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