Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.9 - Gebührenkalkulation

Das 1x1 der Anliegerbeiträge – Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträge für Einsteiger

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus Kämmereien, Abwasserbetrieben, und Tiefbauämtern in sowie weitere Interessierte aus Kommunalverwaltungen mit keinen oder geringen Vorkenntnissen

Beschreibung

„Warum muss ich für die Straße, die mein Grundstück erschließt, bezahlen?“ - Gegenfrage: „Warum sollen andere, die mit der Straße gar nichts zu tun haben, sie bezahlen?“ Bei der erstmaligen Erschließung eines Grundstücks wird es meist noch verstanden, auch wenn die hohen Erschließungsbeiträge die Baufinanzierung enorm erschweren.

Die Straßenausbaubeiträge (für spätere Straßen­erhaltung und -sanierung) sind zwischen 2018 und 2024 in NRW in mehreren Stufen abgeschafft worden. Für einige Zeit entsteht so ein mehrstufiges Refinanzierungssystem, das durch den Dozenten vorgestellt und erläutert wird: Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, unterliegen der landesgesetzlichen Erstattungsleistung. Straßen­ausbau­maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen, unterfallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Für Straßenbaumaßnahmen, die vor noch längerer Zeit beschlossen wurden, gilt sogar weiterhin das alte Straßenbaubeitragsrecht.

Inhalt

  • Grundsätze der Abgabengerechtigkeit
  • Abgrenzungsfragen zwischen Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen
  • Die beitrags- bzw. erstattungsfähigen Maßnahmen
  • Abgrenzung zwischen Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung
  • Beitragsfähiger bzw. erstattungsfähiger Aufwand- Anlagenbegriff und Abrechnungsgebiet: Verteilungsmaßstäbe sowie sachliche und persönliche Beitragspflicht
  • Anliegerversammlung bzw. Bürgerbeteiligung, Straßen- und Wegekonzept
  • Das Antragsverfahren bei der NRW-Bank nach der „Straßenausbaubeitrags-Erstattungsverordnung“ 2024
  • gegebenenfalls: Kanalanschlussbeiträge

Seminar-Nummer

S-6405

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dr. jur. Roland Thomas

Entgelt

€ 250,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

17.06.2025

oder Anmeldeformular drucken