M.1 - Bauhof und Grünflächen
Straßenreinigung III - Der (modifizierte) Frontmetermaßstab zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in NRW
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Kämmerei sowie Tiefbau und Bauhof aus Kommunen in NRW, die mit der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren befasst sind
Beschreibung
Der Frontmetermaßstab ist heute in NRW der Standard-Verteilungsmaßstab bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Der (modifizierte) Frontmetermaßstab ist durch das OVG NRW als zulässiger, grundstücksbezogener Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung von Straßenreinigungsgebühren - zuletzt im Februar 2020 - ausdrücklich bestätigt worden. Das Bundesverwaltungsgericht meint sogar, dass sich insbesondere der Frontmetermaßstab als taugliches Bemessungskriterium ausdrücklich bewährt hat.
Aber wie funktioniert er? Er treibt viele Verwaltungsmitarbeiter/innen in den Kommunalverwaltungen, die die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren durchführen, zur Verzweiflung. Schwer verständliche Satzungsformulierungen und höchst unterschiedliche und kaum logisch nachvollziehbare, dennoch rechtlich einwandfreie Resultate stellen Rätsel auf. Gleichzeitig geraten die Mitarbeiter/-innen in Erklärungsnöte, weil der Maßstab die Anlieger/-innen fälschlicherweise zu der Annahme verleitet, er bilde eine Reinigungsleistung vor ihren Grundstücken ab.
Im Seminar werden die Regelungen anhand der Mustersatzung NRW erklärt. Da häufig kommunale Satzungen in Einzelregelungen von dieser Mustersatzung auf örtliche Gegebenheit angepasst werden, können die Teilnehmer/-innen vorab ihre Satzungen einreichen, so dass auf Abweichungen eingegangen werden kann.
Der Dozent hat die Mustersatzung und speziell die Modifizierungen im Frontmetermaßstab 2006 gemeinsam mit dem damals beim VG Gelsenkirchen zuständigen Richter erarbeitet und im Wortlaut erstellt.
Inhalt
- Einführung: Die Bedeutung des Frontmetermaßstabs für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
- Was sind Reinigungsmeter - was sind Veranlagungsmeter?
- Was sind „Frontlängen nach Berechnungsmetern“?
- Was sind Anlieger und was Hinterlieger?
- Was sind Stichstraßen und -wege?
- Welche Straßen sind selbständig, welche sind unselbständig?
- Was sind öffentliche, was sind private Stichstraßen?
- Was sind zugewandte Grundstücksseiten - welche sind abgewandt?
Seminar-Nummer
S-6744
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Dr. jur. Roland Thomas
Entgelt
€ 230,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
22.08.2023