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D.4 - Finanzen - Die Kommune als Steuerpflichtige

Steuern aktuell: Die nach Art und Umfang reduzierte Betriebsprüfung bei wirksamen TCMS nach § 38 EGAO - Online-Kurzseminar

Zielgruppe

Verantwortliche Kräfte aus Kämmerei/Steuerwesen/Bilanzbuchhaltung sowie Führungskräfte, die bereits Tax Compliance Maßnahmen etabliert haben.

Beschreibung

Im Rahmen der Modernisierung des Steuer­verfahrensrechts hat der Gesetzgeber u.a. den § 38 EGAO entwickelt. Auf der Grundlage dieser Norm werden sog. alternative Prüfungs­methoden in dem Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2029 erprobt, welche zum 30.04.2029 von den Landesfinanzbehörden zu evaluieren und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) bis zum 30.06.2029 mitzuteilen sein werden. Herzs­tück der Regelung ist die Wirksamkeitsprüfung eines Steuerkontrollsystems im Rahmen einer Außenprüfung und einem damit verbundenen Antragsrecht auf künftige Prüfungseinschrän­kungen. Sollte kein oder nur ein unbeachtliches steuerliches Risiko bestehen, d.h. das Kontroll­system als wirksam beurteilt werden, kann die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag unter dem Vorbehalt des Widerrufs für die folgende Außenprüfung Beschränkungen von Art und Umfang der Ermittlungen verbindlich zusagen. Dabei hat der Steuerpflichtige jegliche Verände­rungen des Steuerkontrollsystems zu dokumen­tieren und diese der Finanzbehörde im Weiteren unverzüglich mitzuteilen.

Mit dem Gesetz wird die bisher zu beobachtende Etablierung von Tax Compliance Management Systemen (TCMS) nunmehr konkret honoriert. Mit einem kooperierenden und offen kommunizie­renden Umgang mit der Finanzverwaltung wird somit eine messbare Erleichterung für den vielfach erwähnten Compliance-Faktor in Aussicht gestellt. Bislang wurde einem TCMS “lediglich“ eine Indizwirkung zur Exkulpierung aus Sicht der Finanzverwaltung zugestanden (vgl. BMF 23.05.2016 - IV A 3 - S 0324/15/10001).

Das Webseminar dient der Kurzdarstellung der Neuerungen zum 01.01.2023. Die vermittelten Informationen können mit den eigenen Compliance Maßnahmen übereingebracht werden. Aus der Reflektion können dringende bzw. lohnenswerte Handlungsbedarfe erkannt werden. Alternativ sind womöglich Impulse für eine durchzuführende Reifegradprüfung abzuleiten, bevor eine Wirksamkeitsprüfung in dem hier beschriebenen Sinn beantragt wird.

Inhalt

  • Kurzdarstellung der Neuregelung, insb. Voraussetzungen für die Prüfungserleichterungen
  • Kurzdarstellung der Ermittlungsgrundsätze im Besteuerungsverfahren
  • Ausblick & Diskussion

Es handelt sich um ein Online-Kurzseminar, das im Wesentlichen aus einem Webseminar besteht.
Für die Teilnahme am Webseminar ist zunächst mal der Webseminar-raum über einen Browser zugänglich (Wir empfehlen Chrome oder Safari, mit Einschränkungen Firefox). Für die Tonverbindung empfehlen wir die Verwendung eines Headsets, es ist aber auch die Teilnahme über eine Telefon-verbindung möglich. In diesem Fall können unter Umständen weitere Kosten entstehen.

Seminar-Nummer

S-7377

Ort

online
online

Referenten

Dr. Sebastian Rainer

Entgelt

€ 85,00

Uhrzeit

09:00 - 10:30 Uhr

Termin

17.01.2025

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