Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Grundlagen der Sozialhilfe und Grundsicherung SGB XII (3 Tage)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in Sozial- und Grundsicherungsämtern, die Grundkenntnisse im Bereich des Leistungsrechts des SGB XII benötigen

Beschreibung

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem berechtigten Personenkreis die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Wegen der Vielschichtigkeit der Rechtslage kommt es bei den Entscheidungen zur Einsatzgemeinschaft bzw. zum Einkommens- und / oder Vermögenseinsatz auf ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Kommen Leistungen der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung in Betracht oder sind Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer Lebenslagen bzw. Hilfen in anderen Lebenslagen zu gewähren, sollen diese so weit wie möglich die Leistungsempfänger befähigen, ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Leistungen können aber nicht bewilligt werden, wenn die Höhe des Einkommens und/oder das anzurechnende Vermögen den Bedarf übersteigen. Nicht selten sind schwierige Berechnungen durchzuführen und Entscheidungen zu begründen, die von den Betroffenen in der jeweiligen Situation nur schwer nachvollziehbar sind.

In der Fortbildungsveranstaltung werden die einschlägigen Vorschriften und Besonderheiten dieses Personenkreises intensiv erläutert und diskutiert. Darüber hinaus wird ein Informations- und Diskussionsforum geboten, um in Einzelfällen eigene Entscheidungen reflektieren zu können.

Ziel der Veranstaltung ist es, die notwendige Rechtssicherheit bei der Festlegung der Einsatzgemeinschaft sowie bei der Prüfung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes zu erlangen. Mitarbeiter/innen sollen in der täglichen Sozialhilfepraxis ihre Entscheidungen gegenüber Betroffenen im Hinblick auf die notwendige Akzeptanz überzeugend vermitteln können.

Inhalt

  • Anspruch auf Leistungen und Abgrenzung Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Grundsätze des Sozialhilferechts
  • Leistungen zum Lebensunterhalt: Regelbedarf, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft und der Heizung sowie sonstige Bedarfe,
  • Einsatzgemeinschaften: nicht getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner sowie Eltern / Elternteile mit Kindern sowie eheähnliche Gemeinschaft, Ausschluss des Einsatzes des Einkommens der Eltern / Elternteile und Vermutung der Bedarfsdeckung bei Haushaltsgemeinschaften,
  • Sonderregelungen für Auszubildende, Ausländerinnen / Ausländer sowie Deutsche im Ausland,
  • Einschränkung und Aufrechnung mit Leistungen,
  • Überblick über die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kap. SGB XII,
  • Einsatz des Einkommens: Begriff des Einkommens und Abgrenzung zum Vermögen sowie zweckbestimmte Leistungen / Zuwendungen,
  • Einkommensgrenze, Einsatz des Einkommens über und unter der Einkommensgrenze sowie Einkommenseinsatz bei mehrfachem Bedarf,
  • Einsatz des Vermögens, Vermögensbegriff, verwertbares Vermögen und Vermögen, das der Hilfegewährung nicht entgegensteht (im Überblick)

Der Termin am 13.-15.02.2024 ist bereits ausgebucht.

Seminar-Nummer

F-0202

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 540,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

01.07.2024 - 03.07.2024

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