Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.9 - Soziale Hilfen - Übergreifende Themen

Verfolgung von Leistungsmissbrauch unter Einhaltung des Datenschutzes

Zielgruppe

Mitarbeitende der Sozialleistungsträger, Führungskräfte, Fachaufsichten, sowie Datenschutzbeauftragte

Beschreibung

Sozialleistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt und doch werden die Leistungssysteme immer häufiger missbraucht, teilweise sogar systematisch.
Die Verfolgung von Leistungsmissbrauch ist jedoch nur dann Effektiv, wenn sie präventiv wirkt. Verpufft eine Verfolgung konsequenzfrei, schlägt auch eine Präventivwirkung schnell ins Gegenteil um.
Doch wie gehe ich rechtssicher vor, damit meine Verfolgung auch prozessualen Bestand hat?

Warum ist die richtige Ermittlung so wichtig?
Es ist nicht auszuschließen, dass Mitarbeitende in den Grundsicherungsämtern über die Grenzen ihrer eigenen Befugnisse hinaus tätig werden und so den Erfolg zuweilen monatelanger akribischer Ermittlungsarbeit gefährden. Dies führt zu Missmut und Demotivation weiteren Betrugsfällen überhaupt nachzugehen.
Andere wiederum schöpfen ihre Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nicht aus, weil sie davon ausgehen, der Datenschutz stehe bestimmten Ermittlungsansätzen entgegen.
Und dann noch Polizei und Zoll? Diese Dienststellen sollen zuweilen die Aufklärungsarbeit der Leistungsträger erledigen, obwohl sie das gar nicht dürfen. Und: Was hat eigentlich die DatenschutzGrundverordnung damit zu tun?

Ziel des Seminars
Durch praktische Fallgestaltungen erkennen Sie Ansätze eines Leistungsmissbrauchs, können diese in den jeweils korrekten rechtlichen Rahmen einordnen, sowie das Ermittlungsverfahren bis zu einer stichhaltigen Beweisführung und weiteren Erhebung durch die Strafverfolgungsbehörden durchführen und dokumentieren.

Inhalt

  • Behandlung anonymer und vertraulicher Hinweise sowie von Zufallsfunden, Anknüpfung an staatsanwaltliche Ermittlungen und polizeiliche Anfragen,
  • Behandlung manipulierter Arbeits-/Mietverträge, Einkommensnachweise, Kontoauszüge Nebenkostenabrechnungen usw.,
  • Untersuchungsgrundsatz und Beweismittel („Amtsermittlungspflicht“) im Lichte des Datenschutzes,
  • Datenerhebung und Informationsbeschaffung bei betroffenen Personen sowie bei Dritten,
  • Datenerhebung sowie Mitwirkungspflichten Betroffener und Dritter,
  • Datenübermittlung in Auskunftsersuchen,
  • Grenzen der Mitwirkungspflicht und Folgen zulässiger Mitwirkungspflichtverweigerung,
  • Akteneinsicht und Auskunft - Grenzen und Schutzrechte Dritter, insbesondere Schutz von Informanten; Hinweise zur sachgerechten Aktenführung sowie,
  • Datenübermittlung im Straf(ermittlungs)verfahren – Fallgestaltung und Unterschiede, Zulässigkeit und Auswirkungen, Auswahl der zutreffenden Rechtsgrundlage.

Seminar-Nummer

K-0108

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Lukas Gruszewicz

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

10.09.2024

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