M.1 - Bauhof und Grünflächen
Aktueller NRW-Erlass: Die Überprüfung von Sperrpfosten, Pollern, Umlaufsperren, Absperrgeländern, Drängelgittern und ähnlichen Einrichtungen mit Bezug zum Radverkehr - online
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus dem Planungs- und dem Tiefbaubereich sowie ggf. von Bauhöfen in Kommunalverwaltungen NRW
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fordert von den Kommunen als Träger der Straßenbaulast die sofortige Überprüfung sämtlicher Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.
Generell gilt systematisch und lückenlos zu prüfen, ob diese Einrichtungen überhaupt notwendig sind.
Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeländer und Umlaufsperren sind nur dann als Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken. In vielen Bestandssituationen trifft dies nicht zwingend zu. In diesen Fällen handelt es sich um Verkehrshindernisse im Sinne der StVO und die Einrichtungen sind dann so schnell wie möglich zu entfernen.
Falls der Verbleib im Einzelfall unumgänglich sein sollte, so gilt es passgenaue Lösungen zu finden. Stellenweise kann auch eine sehr deutliche Markierung infrage kommen. Das bloße Bekleben, bzw. Anpinseln reicht hier jedoch keinesfalls aus, denn ein Lackieren der Stangen und Holme der Einrichtungen stellt keine hinreichende Kennzeichnung dar.
Es gilt die entsprechenden Ausführungen zum „Umgang mit neuen Einrichtungen“ zu beachten. In jedem Fall ist eine Umfahrung auch mit Fahrrädern für Menschen mit Behinderungen, Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhängern zu ermöglichen. Ggfs. sind die Aufstellungen der Einrichtungen entsprechend anzupassen um eine Nutzung der für den Radverkehr zulässigen Verkehrsfläche für diese Fahrzeugarten zu ermöglichen.
Das Praxis-Seminar vermittelt das nötige Wissen zum NRW-Landeserlass und bringt die Teilnehmenden in kurzer Zeit auf den aktuellen Stand.
Inhalt
- Die Problematik von Verkehrseinrichtungen (Hindernissen) auf Radwegen und die Erlasslage der Landesregierung NRW
- Arten von Verkehrshindernissen gem. StVO und ihre potenziellen Funktionen
- Methoden zur ausreichenden Kenntlichmachung von Verkehrshindernissen
- Die Prüfung auf Notwendigkeit und ausreichende Erkennbarkeit von Einrichtungen
- Der Umgang mit festgestellten Mängeln: Rückbau, Umbau, Markierung
- Praxisfälle und Zweifelsfragen
- Hinweise für die flächendeckende Überprüfung: Checklisten und Dokumentation
- Einsatz von Kontroll-app-Lösungen
Seminar-Nummer
S-6490
Ort
online
online
Referenten
Bernd Mende
Entgelt
€ 150,00
Uhrzeit
09:30 - 12:00 Uhr
Termin
03.07.2025