Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.2 - Finanzen - Bilanzbuchhaltung

Praxis der Bilanzbuchhaltung: Weiterentwicklungen der Forderungsbewertung im Zuge des kommunalen Jahresabschlusses

Zielgruppe

Bilanzbuchhalter/-innen und verantwortliche Kräfte in der Kasse aus Kommunalverwaltungen

Beschreibung

Im Zuge der Jahresabschlusserstellung findet z.B. nach dem 2. NKF Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) das „Wirklichkeitsprinzip“ an Stelle des Vorsichtsprinzips auch auf die Forderungen Anwendung. Im kommunalen Jahresabschluss sind seit 2019 insoweit die Forderungen „wirklichkeits­getreu“ zu bewerten, wo bislang das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden war. Kommunale Forderungen sind mit dem Wert in der Bilanz auszuweisen, der sich unter Berücksichtigung von örtlichen individuellen Risiken „wahrscheinlich“ ergibt. Zu beachten ist dabei, dass nicht mehr der „vorsichtigste“ Wert angesetzt werden muss, sondern im Rahmen einer Bandbreite zulässiger Werte der „wahrscheinlichste“ Wert herangezogen werden soll. Ansonsten sind Wertberichtigungen durchzuführen.

In der Veranstaltung werden praxisorientiert Beispiele aufgezeigt, wie die Forderungsbewertung künftig „wirklichkeitsgetreu“ (d.h. wahrscheinlich­keit­sorientiert) gestaltet werden kann. Ziel ist die Darstellung von Ansätzen zur Weiterentwicklung der bisherigen Forderungsbewertung im Sinne der Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und der weiteren Anforderungen aus jüngeren Entwicklungen in Gesetzgebung und Praxis der Kommunen.

Inhalt

  • Die Forderungsbilanzierung im Rahmen kommunaler Jahresabschlüsse (z.B. §§ 34 Absatz 5 und 42 KomHVO NRW)
  • Verfahren der Forderungsberichtigung und deren Anwendung (Überblick)
  • Risikoermittlung für die wirklichkeitsgetreue Einzelwertberichtigung(en) von Forderungen
  • Risikoermittlung für wirklichkeitsgetreue Pauschalwertberichtigung(en)
  • Der Umgang mit zweifelhaften Forderungen im Wirklichkeitsprinzip (Ausfallwahrscheinlichkeiten)
  • Eine Prüfliste zur Forderungsbewertung nach dem Wirklichkeitsprinzip (praktische Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten)
  • Der Umgang mit („wahrscheinlich“) uneinbringlichen Forderungen
  • Behandlung von Fragen und Praxisbeispielen der Teilnehmenden

Seminar-Nummer

S-7132

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 220,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

20.02.2025

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