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H.3 - Jugend - Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Die neue Mitbetreuung „60 zu 40“ - Leben bei einem Elternteil nach der Rechtsprechung des BVerwG vom 12.12.2023 – Online-Kurzseminar

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unterhaltsvorschussstellen

Beschreibung

Mit dem Urteil vom 12. Dezember 2023 klärte das Bundesverwaltungsgericht, was "ganz überwiegend" abstrakt bedeutet. Aus Gründen der Rechtssicherheit sowie unter Berücksichtigung der nach der Zwecksetzung des Gesetzes gebotenen möglichst praktikablen Handhabung sowohl für die Eltern als auch für die Verwaltung ist daher für die Ermittlung der Betreuungsanteile allein auf die Zeitanteile abzustellen. Die seit 2019 in den Richtlinien vertretene Annahme, bereits bei einem Mitbetreuungsanteil von (nur) einem Drittel liege kein Alleinerziehen mehr vor, lässt sich – so das BVerwG - bereits mit dem Wortlaut wie auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbaren. Keine Alleinerziehung, wenn der Betreuungsanteil des anderen Elternteils 40 vom Hundert erreicht oder überschreitet.

Für die Umsetzungspraxis in den Unterhaltsvorschussstellen ergeben sich hieraus folgende Fragestellungen:

  • Wie werden die Sachverhalte aufgeklärt und dokumentiert?
  • Sie rechnen mit dem Taschenrechner, aber wie? - bei Über-Nacht-Betreuung, bei stundenweiser Betreuung, in den Ferienzeiten, bei außerplanmäßigen singulären Betreuungszeiten
  • wie formulieren Sie die neue rechtliche Würdigung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG „leben bei einem Elternteil“?

Im Online-Kurzseminar geht es darum, die Konsequenzen dieses Urteils zu erschließen und für typische Fallkonstellationen die rechtssichere Umsetzung aufzuzeigen.

Inhalt

  • Die Entscheidung des BVerwG vom 12.12.2023 = „60 zu 40“
  • Die „Neue“ Feststellung der Mitbetreuung durch die UV-Stelle mittels eines Taschenrechners
  • Die „Beseitigung“ der bisherigen Rechtsprechung
  • Die ersten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen auch zum Auslandaufenthalt beim Schüleraustausch
  • Die Berechnungsüberlegungen des VG Frankfurt
  • Die „neue“ rechtliche Würdigung im Verwaltungsakt - ein Muster-Ablehnungs-Bescheid
  • Differenzierung zum Zusammenleben nach § 1 Abs. 3 UVG bei einer faktisch vollständigen Familie
  • Noch Fragen?

Seminar-Nummer

N-5393

Ort

online
online

Referenten

Evelyn Runge

Entgelt

€ 125,00

Uhrzeit

09:00 - 12:00 Uhr

Termin

11.09.2025

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