Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.3 - Finanzen - Anlagenbuchhaltung

Die Anwendung der Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen und der Komponentenabschreibung und mit Blick auf Gebäude/ Liegenschaften

Zielgruppe

Bilanzbuchhalter/-innen und Anlagenbuchhalter/-innen sowie ggf. Mitarbeiter/-innen aus dem Gebäudemanagement in Kommunal­verwal­tungen NRW

Beschreibung

Das zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz hat wesentliche Änderungen in der kommunalen Rechnungslegung zur Folge. Die Erhebung des abstrakt noch unspezifischen „Wirklichkeitsprinzips“ zum Leitprinzip bewirkt Konsequenzen in Bilanz- resp. Anlagenbuchhaltung. Mit der Verabschiedung der KomHVO NRW wird dieses zum Beispiel durch die Ermöglichung einer Komponentenabschreibung sowie der Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen auf Gebäude und Straßen­vermögen spezifiziert.

Die Bewertung von Maßnahmenbündeln an Gebäuden und Gebäudeteilen ist nun effektiv als geeignete Anwendungspraxis ausgewiesen. Die Anwendung in Praxisfällen ist wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung. Zudem wird ein Überblick über die Ermöglichung einer Kompo­nen­ten­abschreibung mit Blick auf Gebäude geboten.

Auf Basis einer Konzeption, die auf Basis der bereits im Zuge der Erstbilanzierung nach NKF verwendeten Regelwerke einen konsistenten Ansatz zur Beantwortung dieser Fragen bietet, werden in der Veranstaltung Konzeptions- und Umsetzungsschritte dargestellt und mit Blick auf die Praxisumsetzung veranschaulicht.

Inhalt

  • Das „Wirklichkeitsprinzip“ nach dem 2. NKFWG und dessen Realisierung im Zuge der Komponentenabschreibung: Grundlagen, Rechtsrahmen und Anforderungen
  • Anwendung der Bewertungsverfahren von Maßnahmenbündeln zur Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen bei Gebäuden
  • Was ist eine wesentliche Komponente in Bezug auf Gebäude und andere Liegenschaften?
  • Die Differenzierung des Gebäudewerts auf wesentliche Komponenten: Anwendung von DIN 276-1 und Sachwertrichtlinie, die Bestimmung von (Rest-) Nutzungsdauern für Komponenten
  • Welche Maßnahmen an Komponenten sind wesentlich, um als Investitionen gelten zu können?
  • Der Umstieg auf die Komponentenabschreibung bei bestehenden Anlagegütern: Anforderungen und Verfahren in der Anlagenbuchhaltung und haushalterische Konsequenzen
  • Die Abgrenzung des § 36 (5) KomHVO NRW: Berechnung der Verlängerung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
  • Beispielsfälle und die Behandlung von Fragestellungen der Teilnehmenden

Seminar-Nummer

S-7243

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Alexander Feiten

Entgelt

€ 215,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

12.03.2024

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