Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.2 - Finanzen - Bilanzbuchhaltung

Umsetzung des 2. NKF WG – Der Ansatz von Rückstellungen im Jahresabschluss 2019 ff.

Zielgruppe

Bilanzbuchhalter/-innen in Kommunalverwaltungen Nordrhein-Westfalens

Beschreibung

Durch die Einführung des Wirklichkeitsprinzips in den Normenkreis der GoB für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die Erweiterung des Rückstellungsbegriffs in § 88 GO n.F. um die „unbestimmten Aufwendungen“ wird das Imparitätsprinzip derart angereichert, dass einerseits alle unbestimmten Aufwendungen im Sinne von Innenverpflichtungen zusätzlich erfasst werden müssen. Andererseits ist abweichend zu bisheriger Theorie und Praxis nicht der vorsichtigste (pessimistischer Wert) sondern der wahrscheinlichste („realistischster“) Wert anzusetzen. Zudem sind „kommunaltypische“ Risiken nun aber unberücksichtigt zu lassen. Unmittelbar betroffen sind hierdurch auch die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Hier stellt sich nachfolgend die Frage, wie diese in Zukunft zu bewerten sind. Geht man ähnlich wie bei den Sachanlagen und den Forderungen – von einer Bandbreite zulässiger Werte aus, besteht die Herausforderung darin, den nach Lage des Einzelfalls „wahrscheinlichsten“ Wertansatz zu finden und zu begründen.

Im Seminar werden auf Basis der Formulierungen in Gemeindeordnung NRW und KomHVO NRW sowie des Schrifttums Wege aufgezeigt und diskutiert, jetzt und in Zukunft einen angemessenen – d.h. wirklichkeitsgetreuen - Wert für Rückstellungen zu ermitteln. Verschärft wird diese Risikoabwägung zudem durch die Folgen der CORONA-Pandemie.

Inhalt

  • Die Bedeutung des Wirklichkeitsprinzips für die Rückstellungen in der kommunalen Bilanz
  • Das Wirklichkeitsprinzip und die Erweiterung des Imparitätsprinzips nach dem 2. NKFWG
  • Allgemeine Auslegungen der Rückstellungsbildung auf Basis des Wirklichkeitsprinzips
  • Ermittlung von Bewertungsbandbreiten für Rückstellungen
  • Ermittlung von Wahrscheinlichkeiten für wesentliche Bewertungsfaktoren
  • Die Rückstellung für die Erhöhte Inanspruchnahme aus Kreisumlagen u.Ä. gemäß § 37 Absatz 5 KomHVO NRW
  • Veränderungen der praktischen Ermittlung von Personalrückstellungen
  • Veränderungen der praktischen Ermittlung von ungewissen Verbindlichkeiten aus laufenden Geschäften, z.B. Rückstellungen aus Vertragsstreitigkeiten und Prozessen
  • Auswirkung der CORONA-Pandemie auf die Risikovorsorge der Kommunen

  • Anwendungsfälle und Behandlung von Zweifelsfragen der Teilnehmenden

Seminar-Nummer

S-7124

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 200,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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