Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

H.6 - Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst

Welches Jugendamt ist überhaupt zuständig? Örtliche Zuständigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe - online

Zielgruppe

Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienst

Beschreibung

In der Fortbildung werden die Regelungen der §§ 86 ff. SGB VIII im Überblick und gewichtet nach ihrer Relevanz für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Jugendamt dargestellt. Anhand aktueller Rechtsprechung, Praxisfragen und Fallbeispielen lernen die Teilnehmenden, wie die örtliche Zuständigkeit rechtssicher geprüft und Fallübergaben korrekt durchgeführt werden.

Thematisiert werden zentrale Begriffe wie der gewöhnliche und tatsächliche Aufenthalt, das Personensorgerecht und der Leistungsbegriff. Weitere Schwerpunkte sind Zuständigkeitswechsel bei Umzügen, Hilfen für junge Volljährige sowie Sonderregelungen bei Inobhutnahmen und gemeinsamen Wohnformen.

Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit typischen Problemstellungen der Zuständigkeitsprüfung zu vermitteln und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen. Besonderer Wert wird auf die strukturierte Informationsgewinnung, eine gelingende Zusammenarbeit im Jugendamt und zwischen den Jugendämtern sowie auf ein gutes Verständnis der gesetzlichen Systematik gelegt, um Fallbearbeitungen effektiv und rechtskonform zu gestalten.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um einen sinnvollen Austausch und Möglichkeiten zur Fallbesprechung zu gewährleisten.

Inhalt

  • Regelungen der §§ 86 ff. SGB VIII
  • Prüfungsaufbau
  • Informationsgewinnung zur Zuständigkeitsprüfung
  • Gewöhnlicher Aufenthalt vs. tatsächlicher Aufenthalt
  • Leistungsbegriff
  • Zuständigkeitswechsel und Fallübergaben
  • Zuständigkeit bei Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)
  • Zuständigkeit bei Hilfen in gemeinsamen Wohnformen (§ 19 SGB VIII) und für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
  • Zusammenarbeit in der Praxis

Seminar-Nummer

K-5316

Ort

online
online

Referenten

Diana Eschelbach

Entgelt

€ 260,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

04.03.2026

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