I.3 - Soziale Hilfen - Spezielle Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII
Zusatztermin - Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII - Grundlagenseminar (2 Tage) - Zusatztermin
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen der Sozialhilfeträger, die in der Widerspruchs-, Klage- oder Leistungssachbearbeitung mit der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beschäftigt sind
Beschreibung
Trotz der vorrangig in Anspruch zu nehmenden möglichen Leistungen der Pflegeversicherung und des Pflegewohngeldes in NRW, sind pflegebedürftige Menschen auf ergänzende Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII angewiesen, um die restlichen Einrichtungskosten bezahlen zu können.
Durch den demografischen Wandel und der begrenzten vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung gewinnt die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen für den Sozialhilfeträger zunehmend an Bedeutung.
In diesem Seminar vermittelt Ihnen der Dozent die Grundkenntnisse zur Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungen. Daher richtet sich das Seminar an Mitarbeiter/innen, die erst seit kurzem in diesem Bereich tätig sind oder ihr Wissen auffrischen wollen.
Dabei werden Themen wie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, die damit verbundenen Leistungen nah dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, Einkommens- und Vermögenseinsatz sowie die Festsetzung von Kostenbeiträgen durch Nennung von Beispielen und Übungsfällen praxisnah vermittelt.
Ziel des Seminars ist, Ihnen einen Überblick über diese spezielle Hilfeart zu geben und sie durch zahlreiche lösungsorientierte Ansätze in Ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen.
Inhalt
- Erforderlichkeit der Heimaufnahme Sachliche und örtliche Zuständigkeitit
- Einsetzen der Hilfe
- Umfang des anzuerkennenden Bedarfs: Grundsicherung (§§ 41 ff. SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 b SGB XII), Hilfe zur Pflege (§§ 61ff. SGB XII)
- Bedarfsänderungen während des Leistungsbezuges, u.a. Besonderheiten im Aufnahme- und Sterbemonat, Abwesenheitszeiten, Pflegegrad-, Zimmer- oder Einrichtungswechsel, gleichzeitige Unterbringung beider Partner
- Berücksichtigung vorrangiger Leistungen SGB XI u.a.n
- Einsatz des Einkommens und Vermögens
- Einkommenseinsatz im Besonderen, d.h. Ehegattenberechnung §§ 92, 85/87 SGB XII: (Erhöhter) Garantiebetrag, häusliche Ersparnis und Einkommenseinsatz über der Einkommensgrenze I
- Inanspruchnahme Dritter
- Kostenersatz durch Erben (§ 102 SGB XII)
- Fallbesprechung/Praxisbeispielee
Seminar-Nummer
F-0302
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Melanie Billmann
Entgelt
€ 375,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
01.09.2025 - 02.09.2025