J.3 - Denkmalschutz
Denkmalrechtliche Zumutbarkeitsregelung, Solaranlagen und Bescheinigungen zu steuerlichen Zwecken in der Praxis
Zielgruppe
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Leiter und Leiterinnen der unteren Denkmalbehörden
Beschreibung
Trotz einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes im Juni 2022 unterliegen die Denkmäler und auch die Denkmalbehörden in NRW immer weiteren Veränderungen. Es ist deshalb an der Zeit darzustellen, wie mit den Anforderungen durch Solaranlagen einerseits und auch mit einer Umsetzung der Zumutbarkeitsregelung andererseits in der Praxis umgegangen werden kann.
Ergänzt wird das Seminar durch ein Thema, das viele untere Denkmalbehörden beschäftigt, wenn es um die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen für die Eigentümer und Eigentümerinnen geht. Im Kern wird vermittelt, welche Maßnahmen aufgrund entsprechender Rechtsgrundlage absetzbar sind und die Inhalte an Hand einer Beispielrechnung vermittelt.
Inhalt
- Denkmalbehörden und -verfahren: Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Denkmalbehörden, Denkmalverfahren, Kommunale Denkmalspflege
- Zumutbarkeitsregelung anwenden: Allgemeine Grundsätze, Objektive und Subjektive Kriterien, Darlegungs- und Beweislast
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke erteilen: Grundlage Einkommensteuergesetz (EStG), Beizubringende Unterlagen, Prüfung der Nachweise,
- Solaranlagen im Denkmalschutz: Grundsatzerlasse EEG, Entscheidungsleitlinien der obersten Denkmalbehörde, Aktuelle gerichtliche Einschätzung
Die Themen sind als Hinweise zu verstehen und können durch Fragen an den Referenten ergänzt werden.
Seminar-Nummer
N-6080
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Manfred Müser
Nicoletta Hellpap
Entgelt
€ 265,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
09.10.2025