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I.9 - Soziale Hilfen - Übergreifende Themen

Versterben von Leistungsberechtigten oder Vermietern – Welche sozialrechtlichen Konsequenzen ergeben sich nach dem SGB II und XII? - online

Zielgruppe

Leistungssachbearbeitung in Jobcentern und Sozialämtern, aber auch an Mitarbeitende der Rechtsstellen bzw. der Innenrevisionen

Beschreibung

Das Leben ist endlich! Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden immer wieder – auch außerhalb der Übernahme von Bestattungskosten mit Fragestellungen rund um den Tod von Leistungsberechtigten konfrontiert.

Gerade weil die Sozialleistungen jeweils im Voraus erbracht werden, ergeben sich bereits die ersten Problematiken im jeweiligen Monat des Versterbens. Hierzu sind glücklicherweise gewisse Regelungen getroffen worden, um eine Verwaltungsvereinfachung im Versterbensmonat zu bewirken. Doch wie weit reichen diese und was passiert danach. Nicht immer werden die Sozialleistungsbehörden auch zeitnah über ein Versterben informiert, sodass auch teilweise über den Versterbensmonat hinaus Leistungen fließen.

Was passiert mit diesen Überzahlungen? Was ist mit noch bestehenden anderen Rückforderungen? Bestehen noch Darlehensforderungen? Der Mietvertrag läuft noch, hat das Auswirkungen auf weitere Leistungen?

Das Seminar greift verschiedene Fallkonstellationen auf und vermittelt den Teilnehmern aufgrund ausführlicher Unterlagen und vielen „Merke-Folien“ ein breites Wissen, auf dessen Basis ein sicherer Umgang mit den Fragestellungen möglich wird.

Inhalt

  • Folgen für Bewilligungsbescheide bei Tod des Leistungsberechtigten und Auswirkungen auf Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
  • Umgang mit Überzahlungen im Sterbemonat.
  • Überzahlungen nach dem Sterbemonat: Rückforderung gegenüber Banken, Kontobevollmächtigten und Zahlungsempfängern (z. B. Vermieter).
  • Ansprüche Dritter (z. B. Vermieter) nach dem Tod: Miete, Betriebskosten, Räumung, Renovierung.
  • Rechte von Angehörigen gegenüber dem Vermieter bei Mietvertrag nur mit dem Verstorbenen.
  • Tod oder Wechsel des Vermieters: Folgen für das Mietverhältnis mit dem Leistungsberechtigten.
  • Erbenansprüche gegenüber Jobcenter/Sozialamt auf noch nicht erfüllte Leistungen.
  • Auswirkungen auf laufende Widerspruchs- oder Klageverfahren Verstorbener.
  • Rückforderungsansprüche des Jobcenters/Sozialamts gegenüber Erben bei offenen Forderungen.

Weitere Termine in 2026

05.05.2026

28.09.2026

Online-Veranstaltungen am ifV

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Seminar-Nummer

K-0225

Ort

online
online

Referenten

Astrid Lente-Poertgen
Moritz Poertgen, Magister iuris

Entgelt

€ 145,00

Uhrzeit

09:00 - 12:15 Uhr

Termin

05.05.2026

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