Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

4 - JobCenter - Aktivierende Leistungen

Leistungsminderung (Sanktionen) im SGB II

Zielgruppe

Mitarbeitende der Jobcenter und Optionskommunen (Integrationsfachkräfte), die über Leistungsminderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB Il) zu entscheiden haben sowie Mitarbeiter/innen der Widerspruchs- bzw. Rechtsstellen

Beschreibung

Das Sanktionsrecht im SGB Il wurde durch die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 auch unter Berücksichtigung des BVerfG — Urteils aus dem November 2019 insbesondere im Hinblick auf die Höhe und die Dauer der Leistungsminderung (Absenkung des Bürgergeldes) geändert.

Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Teilnehmenden die Anwendung der relevanten Rechtsgrundlagen (§§ 31 bis 32 SGB Il) erlernen, um im Einzelfall das Vorliegen einer Pflichtverletzung festzustellen und die konkreten Rechtsfolgen (Leistungsminderung) in der Praxis rechtssicher und zeitnah umzusetzen.

Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Manuskript mit Fallbeispielen und Lösungshinweisen.

Inhalt

  • Übersicht über die gesetzlichen Änderungen durch die Einführung des Bürgergeldes
  • Zumutbarkeit von Arbeit (§ 10 SGB Il)

  • Potenzialanalyse und Kooperationsplan

  • Pflichtverletzungen (Tatbestände nach § 31 Abs. 1, Abs. 2 SGB Il)

  • Schwerpunkt: Sperrzeitfiktion (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB Il) Meldeversäumnisse (§ 32 SGB Il)

  • Beginn, Dauer und Höhe der Leistungsminderung

  • Rechtsfolgen bei weiteren (wiederholten) Pflichtverletzungen

  • Verfahren bei nachträglichem Wohlverhalten

  • Härtefallregelungen

  • Fallbeispiele und Übungen

Seminar-Nummer

K-1229

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Michael Grosse

Entgelt

€ 390,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

05.05.2025 - 06.05.2025

oder Anmeldeformular drucken