Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.9 - Soziale Hilfen - Übergreifende Themen

Sozialleistungsregress nach § 93 SGB XII (2 Tage, auch für SGB II geeignet im Hinblick auf § 33 SGB II)

Zielgruppe

Mitarbeitende der Sozialämter und sozialen Fachbereiche der Kreise, Städte und Gemeinden und der überörtlichen Träger, ggf. Mitarbeitende aus Jobcentern

Beschreibung

Zentrale Aufgabe der Mitarbeiter/-innen in den sozialen Bereichen ist die Beachtung des Nachranggrundsatzes. Ist der Leistungsträger in Vorleistung getreten, weil der vorrangige Anspruch der leistungsberechtigten Person nicht realisiert ist, liegt in der Prüfung der Überleitung von Ansprüchen ein wichtiges Instrument, um so den Nachranggrundsatz wiederherzustellen. Häufigste Anwendungsfälle sind Schenkungsrückforderungsansprüche und Ansprüche im Zusammenhang mit Immobilienüberlassungsverträgen. Insbesondere in Alten- und Pflegeheimen untergebrachte Personen können vielfach die damit verbundenen hohen Kosten aus eigenen Mitteln nicht mehr aufbringen, vor allem, wenn sie ihr Vermögen oder einen wesentlichen Teil dessen zuvor im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Angehörigen oder sonstige Dritte übertragen haben. Aus der Sicht der Sozialleistungsträger stellen die Überleitungs- bzw. Übergangsvorschriften wichtige Refinanzierungsquellen dar.

In diesem Seminar wird der Anwendungsbereich von § 93 SGB XII umfassend analysiert. Relevante Überleitungsansprüche (mit Ausnahme von Unterhaltsansprüchen) werden betrachtet. Anhand von vielen Beispielen wird dargestellt, ob und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten sowie für welchen Zeitraum, eine Überleitung in Frage kommt. Die in den letzten Jahren ergangenen wegweisenden Urteile des BGH und anderer Gerichte (u.a. zur Auslegung und Gestaltung von Überlassungsverträgen) werden vorgestellt.

Inhalt

  • Voraussetzungen und Regelungsinhalt von § 93 SGB XII
  • Vorweggenommene Grundbesitzübertragungen und die damit zusammenhängenden überleitungsfähigen Ansprüche: Wohn- und Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte Wart- und Pflegeverpflichtungen, Altenteilsverträge
  • Schenkungsrückforderungsansprüche des verarmten Schenkers einschließlich der Einredemöglichkeiten
  • Der erbrechtliche Pflichtteils- und Vermächtnisanspruch
  • Verfahrensfragen
  • Bestimmtheit der Überleitungsanzeige
Für Ihre Praxis am Arbeitsplatz erhalten Sie in dieser Veranstaltung, neben den Seminarunterlagen in Skriptform, auch das renomierte Fachbuch des Dozenten. Der Band ist bereits zur Pflichtlektüre zahlreicher Fachbereiche geworden und dient in vielen Berhörden bereits seit Jahren als regelmäßiges Nachschlagewerk.

Weitere Termine in 2026

16.03.2026
05.10.2026
Präsenz-Veranstaltungen am ifV

Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten.

Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier

Seminar-Nummer

K-0403

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Weber

Entgelt

€ 430,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

16.03.2026 - 17.03.2026

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