I.9 - Soziale Hilfen - Übergreifende Themen
Sozialhilferechtliche Einordnung von Bestattungskostenvorsorgeverträgen
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen, die mit der Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten beauftragt sind.
Beschreibung
Ist Ihnen hinreichend klar, wann Verträge, die Kosten einer Bestattung oder Grabpflege absichern sollen, sozialhilferechtlich einzusetzen sind? Was sind überhaupt Bestattungsvorsorge- oder Grabpflegeverträge? Wie sind diese sozialhilferechtlich zu werten?
Auch die Frage, bis zur welcher Höhe solche Verträge sozialhilferechtlich vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt sind, wird in der Rechtsprechung und Literatur sehr unterschiedlich behandelt.
In dem Seminar werden Ihnen zu diesen Fragen Antworten gegeben. Zugleich erfolgt in diesem Seminar auch die Einordnung der Bestattungskostenvorsorgeverträge in den Kontext des sozialhilferechtlichen Anspruches auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII.
Schwerpunkte können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zusätzlich durch mitgebrachten Fälle bzw. Sachverhalte setzen.
Inhalt
- Bestattungskostenvorsorgeverträge und Abgrenzung zu anderen Gestaltungsformen der Vorsorge für spätere Bestattungen,
- Bestattungskostenvorsorgeverträge und Vermögensschutz nach § 90 Abs. 3 SGB XII – Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung,
- Anzuerkennende Höhe von Bestattungskostenvorsorgeverträgen – Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung,
- Einordnung der Bestattungskostenvorsorgeverträge in den Anspruch nach § 74 SGB XII
- Diskussion zu Einzelfragen.
Im letzteren Fall ist jedoch eine Zusammenfassung des Sachverhalts bzw. des zu behandelnden Falles 2 Wochen vor dem Termin an das Institut für Verwaltungswissenschaften unter der Adresse: info@ifV.de zu senden.
Weitere Termine in 2026 |
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| 17.03.2026 | |
| Präsenz-Veranstaltungen am ifV
Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten. Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier |
Seminar-Nummer
K-0301
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Dr. jur. Hans-Heiner Gotzen
Entgelt
€ 205,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
17.03.2026