I.10 - Soziale Hilfen - Elterngeld
Elterngeldbescheide aufheben, korrigieren und zurückfordern - vom Drahtseilakt direkt zur Kür - Rechtssicherheit zwischen den Gesetzen
Zielgruppe
Mitarbeitende in Elterngeldstellen
Beschreibung
Die Aufhebung und Korrektur von Elterngeldbescheiden gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Praxis der Elterngeldstellen. Häufig zeigen sich erst im laufenden Leistungsbezug oder nach Abschluss des Verfahrens Sachverhalte, die eine erneute rechtliche Prüfung erforderlich machen. Dabei bewegen sich Mitarbeitende im Spannungsfeld zwischen den Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie den Vorschriften des SGB I und SGB X.
Die rechtssichere Einordnung von Änderungen, Mitwirkungspflichten und Vertrauensschutz erfordert neben fundierten Rechtskenntnissen auch ein sicheres Verständnis verwaltungsrechtlicher Abläufe.
Der Workshop vermittelt praxisnah die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bescheidkorrektur – von der Rücknahme und Aufhebung begünstigender Verwaltungsakte bis hin zur Anpassung bei geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen. Behandelt werden zudem die Durchführung der Anhörung als Vorbereitung belastender Verwaltungsakte, die Berechnung und Durchsetzung von Erstattungsforderungen sowie relevante Verjährungs- und Rückforderungsfristen.
Anhand typischer Fallkonstellationen aus der Praxis lernen die Teilnehmenden, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und Korrekturverfahren sicher umzusetzen. Die Fortbildung unterstützt damit eine rechtssichere und zugleich souveräne Bearbeitung komplexer Rückforderungs- und Aufhebungsverfahren.
Inhalt
- Wenn Mitwirkung ausbleibt – rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Folgen in der Leistungsbearbeitung
- Elterngeld im Zusammenspiel mit anderen Sozialleistungen: Aufrechnung, Verrechnung, Pfändung und Übertragung
- Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als „Korrektiv“ fehlerhafter Verwaltungsvorgänge
- Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen – von der Prüfung bis zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs
- Vorläufige Bewilligungen sicher zum Abschluss bringen: Umgang mit Vorbehaltsentscheidungen und endgültiger Festsetzung
- Mitwirkungspflichten zwischen Unterstützungspflicht der Behörde und Eigenverantwortung der Antragstellenden
- Die verschiedenen Wege der Bescheidkorrektur: Rücknahme, Widerruf und Aufhebung rechtssicher anwenden
- Leistungseinstellung als Eingriff in bestehende Ansprüche – Voraussetzungen und praktische Grenzen
- Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger: Erstattungsansprüche und Zuständigkeitsabgrenzungen
- Die Systematik der Aufhebungsregelungen verstehen und sicher im Verwaltungsalltag anwenden
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Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten. Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier |
Seminar-Nummer
K-0903
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Otmar Wulf
Entgelt
€ 215,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
16.12.2026